Kostenübernahme

Unsere Einrichtung hat Vergütungsvereinbarungen für vollstationäre Pflege nach § 85 SGB XI mit allen Pflegekassen sowie dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg abgeschlossen.

Die Heime sind in 4 Teile gegliedert: Pflegevergütung, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben so melden Sie sich.

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit als Selbstzahler aufgenommen zu werden.

Telefon 07838 955778-200

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